Rechtsanwaltskanzlei Vogelsang

Expertise zählt
 

Leistungen

Rechtsanwalt Vogelsang berät national und international agierende Unternehmen und Unternehmer in den Kernbereichen des Wirtschaftsrechts:


  • Gründung von Gesellschaften (GbR, KG, GmbH, AG etc.) und Erstellung von Gesellschaftsverträgen sowie  Wahl der richtigen  Gesellschaftsform
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen und besonderen  Gesellschaftervereinbarungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie Entwurf und Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Umstrukturierung  von Unternehmen und Konzerneinheiten, auch international, etwa bei Fusionen, Ausgliederungen  sowie Übernahmen (M&A), Unternehmens-  und Beteiligungskauf und Umwandlungsrecht
  • Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsratsthematiken, insbesondere auch mit Compliance-Bezug 
  • Geschäftsführerpflichten- und haftung,  D&O, Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern
  • Gesellschaftsrechtliche  Auseinandersetzungen , insbesondere bei Ausscheiden von Gesellschaftern im    Gesellschafterkonflikt bei Kündigung, Abberufung, Amtsniederlegung, Aufhebungsvereinbarung und Abfindungsregelungen


Zudem erstellt Rechtsanwalt Vogelsang Gutachten zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und berät Ihr Unternehmen zu Compliance-Themen.


Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung zu:


  • Unternehmenskrise,  Sanierungs- und insolvenzrechtliche Fragen, auch im internationalem Kontext
  • Vergaberechtsstreitigkeiten
  • Allgemeines Handelsrecht
  • Vertragsrecht mit wirtschaftsrechtlichem Bezug (Lieferverträge, Projekt- und EPC-Verträge, Kooperations-Verträge/MoU, LoI)
  • Corporate Governance sowie Implementierung von Compliance-Systemen
  • Internationales Vertragsrecht (insb. Unternehmens- und Beteiligungskauf, Strukturierung im Konzernverbund)


Durch gute Kontakte zu internationalen Kanzleien und Notariaten (Europa, Asia-Pacific, Africa) ist weitere Expertise spezialisierter Fachleute im Bedarfsfall gewährleistet.